ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich und Definition

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Kaufverträge mit der TS Aluminium Profilsysteme GmbH & Co. KG, Industriestraße 18, 26629 Großefehn, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „TS Aluminium“) und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern der TS Aluminium, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit der TS Aluminium voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote der TS Aluminium, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit der TS Aluminium zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

 

(2) Die AGB gelten ausschließlich für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und für Unternehmen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich von der TS Aluminium akzeptiert wurden.

 

(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

 

(4) Bei der Nutzung der Online-Formulare hat der Kunde die Möglichkeit, diese AGB im Einzelfall durch das aktive Setzen eines Häkchens in der Checkbox ausdrücklich zu akzeptieren oder abzulehnen. Ist der Kunde mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.

 

2. Änderungen der AGB

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der TS Aluminium im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

 

(2) Die von der TS Aluminium angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

 

(3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

 

a) das Änderungsangebot der TS Aluminium erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB

 

·      aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder

·      durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und

 

b) der Kunde das Änderungsangebot der TS Aluminium nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

 

Die TS Aluminium wird den Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

 

(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung 

·      bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von diesen AGB betreffen oder

·      bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder

·      bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder

·      bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder

·      bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder

·      bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten der TS Aluminium verschieben würden.

 

In diesen Fällen wird die TS Aluminium die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

 

(5) Macht die TS Aluminium von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird die TS Aluminium den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

 

2. Vertragspartner

Verträge kommen zustande mit TS Aluminium Profilsysteme GmbH & Co. KG, Industriestraße 18, 26629 Großefehn, Deutschland und Ihnen als Kunden.

 

3. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der Verkauf von Waren.

 

4. Angebot und Vertragsschluss 

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben stellen kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar. Die Angebote der TS Aluminium sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. 

 

(2) Die Abgabe von Angeboten durch den Kunden ist auch mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben trägt der Kunde. 

 

(3) Die TS Aluminium behält sich vor, Vertragsangebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Anfragen nicht zu beantworten. 

 

(4) Allein durch eine Anfrage an die TS Aluminium (per E-Mail, Telefax, Telefon oder auf sonstige Weise) kommt kein Vertrag zustande. Diese Anfrage stellt lediglich ein Angebot zum Vertragsabschluss dar. Die TS Aluminium wird den Zugang des Angebotes unverzüglich per E-Mail bestätigen. Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und vom Verkäufer noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass die TS Aluminium das Angebot für diesen Vertrag annimmt. Die TS Aluminium nimmt das Vertragsangebot an, indem der Vertrag ausdrücklich bestätigt oder mit der Ausführung begonnen wird. 

 

5. Preise und Preisanpassung

(1) Die Preise verstehen sich ab Betriebssitz der TS Aluminium und jeweils zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe im Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Gewährung von Skonto oder erweiterten Zahlungszielen bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung, sofern nicht im Angebot der TS Aluminium oder in der schriftlichen Bestätigung des Auftrages enthalten. Der Kunde hat die Kosten der Lieferung, bei Be- und Umarbeitungsverträgen die Kosten der Rücklieferung zu tragen. Weitere Kosten für Versicherung, Verpackung sind in den Preisen ebenfalls nicht eingeschlossen.

 

(2) Sollten sich bei langfristigen Bestellungen (ab 4 Monaten zwischen Vertragsabschluss und ge­wünschtem Liefertermin) für die TS Aluminium zusätzliche Kosten aufgrund Preissteigerungen bei Hersteller / Lieferant, insbesondere infolge Erhöhung der Energie- und Rohstoffpreise ergeben, die bei Bestellung noch nicht absehbar waren, so ist die TS Aluminium zur Preisanpassung berechtigt, sofern es dem Kunden zumutbar ist, diese zu tragen. Bei einer Preisanpassung hat der Kunde ein Recht auf Offenlegung der betroffenen Kostenelemente und deren Gewichtung im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Kalkulation der TS Aluminium bei Erhöhungen, die deutlich über der Steigerung der Lebenshaltungskosten liegen, hat der Kunde ein Recht zum Rücktritt.

 

6. Zahlungsbedingungen

(1) Es gilt Vorkasse vor Fertigungsbeginn als vereinbart. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserteilung in einer Summe fällig und zahlbar. Teilzahlungen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden. Rechnungen sind bar oder per Überweisung zu bezahlen. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und nur nachbesonderer Vereinbarung. Bei unbarer Zahlung ist die Rechnungsnummer anzugeben.

(2) Der Kunde kommt in Verzug, wenn er trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet. Gemäß   § 286 Abs. 2 und 3 BGB kommt der Kunde in bestimmten Fällen auch ohne Mahnung in Verzug, etwa wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt oder bestimmbar ist (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB), der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert (§ 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB) oder wenn der Kunde einer Entgeltforderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB). Ab Eintritt des Zahlungsverzugs berechnet die TS Aluminium Mahngebühren und Verzugszinsen. Die TS Aluminium weist darauf hin, dass der Kunde sich nach Fristablauf in Verzug befinden und die Forderung in einem gerichtlichen Mahnverfahren geltend machen, an ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwalt übergeben kann. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt. 

 

(3) Rechnungsforderungen können von der TS Aluminium an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Die TS Aluminium weist darauf hin, dass im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermittelt werden.

 

(4) Für Leistungen, die im Auftrag nichtenthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder von der TS Aluminium abgegeben werden. Soweit dies nicht erfolgt, werden diese Leistungen nach Aufmaß und Zeit berechnet. Hinsichtlich der Anzeige und des Nachweises von Zeitarbeiten gilt bei der Erstellung von Bauleistungen § 15 Nr. 5 VOB/B.

 

7. Lieferung und Lieferzeit

(1) Von der TS Aluminium in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

 

(2) Die TS Aluminium kann – unbeschadet ihrer Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen der TS Aluminium gegenüber nicht nachkommt. 

 

(4) Die TS Aluminium haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die TS Aluminium nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der TS Aluminium die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die TS Aluminium zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der TS Aluminium vom Vertrag zurücktreten. 

 

8. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Die Abtretung oder Verpfändung der von dem Kunden gegenüber der TS Aluminium zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung der TS Aluminium ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

 

9. Benachrichtigungen, Adressänderung und Firmenwechsel

Der Kunde muss die TS Aluminium schriftlich über Änderungen seiner postalischen oder elektronischen Adresse und Telefonnummer informieren, bevor diese Änderung wirksam wird. Bei der vom Kunden angegebene Adresse muss es sich um eine ladungsfähige Anschrift handeln. Wechselt bei einem Unternehmen der Inhaber oder ein persönlich haftender Gesellschafter oder erfolgt eine Änderung der Rechtsform so gilt dies als Überlassung an Dritte. Die Vertragsänderung bedarf der Zustimmung der TS Aluminium. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund versagt werden.

 

10. Personenmehrheiten

Tatsachen, die für einen Kunden bei Personenmehrheit eine Verlängerung oder Verkürzung des Vertragsverhältnisses herbeiführen oder gegen den Kunden einen Schadenersatz- oder sonstigen Anspruch begründen würden, haben für den anderen Kunden die gleiche Wirkung. Sind mehrere Personen Kunden, so bevollmächtigen sie sich hiermit gegenseitig, Willenserklärungen der TS Aluminium mit Wirkung für den anderen/die anderen entgegenzunehmen oder von ihrer Seite abzugebende Erklärungen mit Wirkung für alle gegenüber der TS Aluminium abzugeben. Für die Wirksamkeit einer Erklärung der TS Aluminium ist es ausreichend, wenn sie gegenüber einem der Kunden abgegeben wird.

 

11. Eigentumsvorbehalt

(1) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum der TS Aluminium bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die die TS Aluminium gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand, z. B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteillieferungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt. Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Kunden unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Bis zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche der TS Aluminium dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

 

(2) Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, dass die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte der TS Aluminium bereits jetzt an die TS Aluminium abgetreten werden.

 

(3) Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach und hat die TS Aluminium deshalb den Rücktritt vom Vertrag erklärt, kann die TS Aluminium den Kaufgegenstand vom Kunden heraus verlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Kunde. 

 

(4) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher oder Ausübung des Unternehmerpfandrechts – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum der TS Aluminium hinweisen und ihm unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können. Der Kunde hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in ordnungsgemäßem Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich von der TS Aluminium ausführen zu lassen. Die TS Aluminium verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

 

(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die TS Aluminium berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern sie vom Vertrag zurückgetreten ist.

 

12. Lieferfrist

(1) Verbindliche Lieferfristen sind schriftlich zu vereinbaren. Falls die TS Aluminium die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann. hat der Kunde eine angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tag des Eingangs des Schreibens, mit dem der Kunde die TS Aluminium in Verzug setzt, falls eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist vorliegt, mit deren Ablauf - zu gewähren, im Höchstfall jedoch nicht mehr als 14 Tage. Liefert die TS Aluminium bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

 

(2) Vorn der TS Aluminium nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei seinen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, insbesondere Streiks, Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt ist der Kunde in diesen Fällen nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden sowie angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Kunden bei der TS Aluminium an den Kunden erfolgt. Sollte es sich hierbei um eine kalendermäßig bestimmte Lieferfrist handeln, so beginnt die zu setzende Nachfrist mit deren Ablauf.

 

(3) Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. Hinsichtlich der Möglichkeit des Rücktritts für die TS Aluminium gelten die Regelungen dieser AGB.

 

13. Annahmeverzug

Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche verpflichtet. der TS Aluminium die angemessenen anfallenden Lagerkosten zu vergüten. Sofern die TS Aluminium die Ware im eigenen Lager einlagert, erhält er die üblichen Lagerkosten oder 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis. Dem Kunden ist es aber gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

 

14. Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme 

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der TS Aluminium, soweit nichts anderes bestimmt ist. 

 

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der TS Aluminium.

 

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die TS Aluminium noch andere Leistungen übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die TS Aluminium dies dem Kunden angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. 

 

(4) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

 

  • die Lieferung abgeschlossen ist,
  • die TS Aluminium dies dem Käufer unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat, 
  • seit der Lieferung 12 Werktage vergangen sind oder der Kunde mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat und in diesem Fall seit Lieferung 6 Werktage vergangen sind und
  • der Kunde die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines der TS Aluminium angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmöglich macht oder wesentlich beeinträchtigt, unterlassen hat.

 

15. Gewährleistung 

(1) Mängelansprüche für alle verkauften neuen Gegenstände verjähren in 2 Jahren, bei gebrauchten Gegenständen in 1 Jahr seit Ablieferung der Sache. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb zehn Werktagen nach Ablieferung – bezogen auf die Absendung der Anzeige – gegenüber der TS Aluminium gerügt werden, ansonsten ist die TS Aluminium von der Mängelhaftung befreit.

 

(2) Ist der Liefergegenstand mangelhaft, so hat der Kunde folgende Rechte: 

·      Die TS Aluminium ist zur Nacherfüllung verpflichtet und wird diese nach eigener Wahl durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache erbringen.

·      Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung der TS Aluminium nur unerheblich ist.

 

16. Haftung auf Schadenersatz

(1) Bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der TS Aluminium oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, haftet die TS Aluminium nach den gesetzlichen Bestimmungen.

 

(2) Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der TS Aluminium oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet die TS Aluminium nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

 

(3) Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit der TS Aluminium, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ist die Haftung der TS Aluminium auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt.

 

(4) Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

(5) Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

 

(6) Die Haftungsausschlüsse oder Beschränkungen gelten nicht, sofern die TS Aluminium einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

 

(7) Der Anspruch des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen anstelle des Schadenersatzes statt der Leistung bleibt unberührt.

 

17. Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle Profilschnitte, die Software Wigacad, Bilder, Logos, Dokumentations- und Einweisungsunterlagen, Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrecht. Dessen Bestimmungen finden auch dann Anwendung, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird. Vorschläge des Kunden oder seine sonstige unterstützende Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht. Das Eigentum wird nicht verschafft.

 

(2) Alle Profilschnitte, die Software Wigacad, Bilder, Logos, Dokumentations- und Einweisungsunterlagen, Konzepte, Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der TS Aluminium weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, unberechtigte Bearbeitung oder Veränderung auch von Teilen ist unzulässig und wird widersprochen.

 

(3) Rechteübertragungen erfolgen mangels abweichender Vereinbarung in nicht exklusiver Form, ohne das Recht zur Weiterlizenzierung nach Maßgabe des jeweils vorausgesetzten Nutzungszwecks. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

18. Elektronische Kommunikation

Soweit der Kunde einen Telefaxanschluss oder eine E-Mail-Adresse mitteilt, erklärt er sich bis auf Widerruf oder ausdrückliche Weisung damit einverstanden, dass die TS Aluminium ihm ohne Einschränkungen über jene Kontaktdaten vertragsbezogene Informationen zusendet. Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass E-Mails auch dann in den Spam-Ordner verschoben werden können, wenn sie von seriösen Absendern stammen. Er wird daher auch diesen Ordner regelmäßig auf Eingänge prüfen und die Einstellungen seines E-Mail-Programms anpassen. Der Kunde sichert zu, dass nur er oder von ihm beauftragte Personen Zugriff auf das Empfangs- / Sendegerät bzw. den E-Mail-Account haben und dass er dortige Sendungseingänge regelmäßig überprüft. Der Kunde ist verpflichtet, die TS Aluminium darauf hinzuweisen, wenn Einschränkungen bestehen, etwa das Empfangs- / Sendegerät bzw. der E-Mail-Account nur unregelmäßig auf Sendungseingänge überprüft werden oder Einsendungen nur nach vorheriger Ankündigung gewünscht werden. Die TS Aluminium übernimmt keine Haftung für die Sicherheit, der mit unverschlüsselten E-Mails übermittelten Daten und Informationen und haftet auch nicht für die dem Kunden deshalb ggf. entstehenden Schäden. Soweit der Kunde zum Einsatz von Signatur- und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies der TS Aluminium rechtzeitig mit. Damit einhergehende Kosten der TS Aluminium, beispielweise für die Anschaffung und Einrichtung notwendiger Soft- bzw. Hardware, trägt der Kunde.

 

19. Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Der TS Aluminium ist der Schutz anvertrauter Personendaten von Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern wichtig für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden von der TS Aluminium ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DS-GVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale Daten Gesetzes (DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

 

(2) Die TS Aluminium stellt im Rahmen der Datenschutzerklärung ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der ihrerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

 

20. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

(2) Sind vorgenannte Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann

 

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